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Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich können den Handwerkerbonus für die Zwecke des eigenen Wohnbedarfs beantragen. Der Handwerkerbonus kann seit 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden.
Achtung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich sowie im Zusammenhang mit Hausbau und Wohnraumschaffung. Die förderfähigen Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein. Für Leistungen im Jahr 2024 ist die Antragsstellung ab 15. Juli 2024 bis längstens 28. Februar 2025; Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragsstellung ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich.
Tipp
Eine genaue Auflistung der förderfähigen Leistungen finden Sie hier www.handwerkerbonus.gv.at.
Welche Arbeitsleistungen sind förderfähig?
Förderfähige Arbeitsleistungen umfassen eine Vielzahl von Handwerksarbeiten, darunter Dach- und Fassadenarbeiten, Installationen (Elektro, Sanitär, Heizung), Malerarbeiten, Tischlerarbeiten etc.
Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen: