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Handwerkerbonus 2025


24.03.2025

Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?

Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich können den Handwerkerbonus für die Zwecke des eigenen Wohnbedarfs beantragen. Der Handwerkerbonus kann seit 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden.

Achtung

  • Pro Antragsteller:in und Jahr kann für eine Wohneinheit nur ein Förderantrag gestellt werden. Sollte im ersten Antrag die maximale Förderungshöhe nicht ausgeschöpft worden sein, kann kein weiterer Antrag für diese Wohneinheit gestellt werden. Wenn in dieser Wohneinheit aber z.B. noch eine weitere volljährige Person ihren Wohnsitz hat, kann diese einen Antrag für den Differenzbetrag auf die maximale Förderhöhe von 2.000 Euro stellen.

  • Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung bzw. Teilrechnung (bei jahresübergreifenden Arbeiten) mindestens 250 Euro ohne Umsatzsteuer betragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich sowie im Zusammenhang mit Hausbau und Wohnraumschaffung. Die förderfähigen Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein. Für Leistungen im Jahr 2024 ist die Antragsstellung ab 15. Juli 2024 bis längstens 28. Februar 2025; Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragsstellung ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich.

Tipp

Eine genaue Auflistung der förderfähigen Leistungen finden Sie hier www.handwerkerbonus.gv.at.

Welche Arbeitsleistungen sind förderfähig?

Förderfähige Arbeitsleistungen umfassen eine Vielzahl von Handwerksarbeiten, darunter Dach- und Fassadenarbeiten, Installationen (Elektro, Sanitär, Heizung), Malerarbeiten, Tischlerarbeiten etc.

Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:

  • Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw. − Ausgenommen die Neuerrichtung von fossilen Heizungsanlagen.)
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung
  • Verglasungen einer Loggia
  • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.),
  • Dach- oder Fassadenbegrünung
  • Gartengestaltung, Gartenarbeiten, Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools, und vieles mehr.