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Trinkgeldpauschale und was man dazu wissen sollte 25.07.2025


Wer behauptet, dass für das Trinkgeld jetzt Steuer bezahlt werden muss, kennt sich entweder nicht aus, oder sagt einfach die Unwahrheit. Faktum ist: Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei!

Die Trinkgeldregelung stellt sicher, dass auch Arbeitergeber einen fairen Beitrag zur sozialen Absicherung von Beschäftigten leisten! Sie bringt sowohl für Beschäftigte als auch für die Betriebe im Tourismus- und Gastronomiebereich mehr Fairness, Planungssicherheit, soziale Absicherung und Rechtsschutz.

Hier das Wichtigste zum Thema Trinkgeldpauschale neu:

  • Herzstück der Reform ist die Einführung bundesweit einheitlicher Pauschalbeträge für Trinkgelder in der Sozialversicherung. Diese Beträge gelten künftig als bindende Obergrenzen.
  • Was bedeutet die Trinkgeldpauschale? Die Trinkgeldpauschale beträgt für 2026 65 Euro für die, die auch kassieren. Von diesem Pauschalbetrag müssen Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt bei 22,5 Prozent – bei einer Pauschale von 65 Euro also 14,60 Euro pro Monat. Arbeitnehmer*innen müssen je nach Höhe des Gehalts zwischen 9,80 und 11,75 Euro entrichten.
  • Durch die neue Regelung bekommen die Beschäftigten insgesamt höhere Leistungen aus der Sozialversicherung: Neben einer höheren Pension auch mehr Krankengeld und – das ist für Saisonarbeitskräfte wichtig – auch ein höheres Arbeitslosengeld.
  • Durch die neue Regelung gibt es eine österreichweit einheitliche Lösung statt, wie bisher, unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland.
  • Mehr Sicherheit für Betriebe: Unvorhersehbare Nachzahlungen aufgrund nachträglicher Prüfungen durch Sozialversicherungsträger werden mit der Neuregelung ausgeschlossen.