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Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung


06.02.2026

Was man von der Steuer absetzen kann

Wer seinen Steuerausgleich macht, bekommt oft mehr Geld vom Finanzamt zurück als erwartet

Jedes Jahr lassen viele Arbeitnehmer:innen Geld beim Finanzamt liegen, weil sie keinen Steuerausgleich machen. Viele glaube nicht, dass sie eine Rückzahlung bekommen würden - oder wissen schlicht und einfach nicht, wie sie dieses Rätsel lösen sollen. Dabei kann es sich richtig lohnen, die Arbeitnehmerveranlagung  einzureichen.
oegb.at hat die wichtigsten zehn Tipps gesammelt, mit denen du viel Geld bei der Arbeitnehmerveranlagung rausholen kannst. 

Wann zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus? 

Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferienjobber:innen und Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt oder in Karenz gegangen sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren, kann es zu einer Gutschrift kommen.

Außerdem gibt es für Eltern den Alleinerzieher:innen- oder Verdiener:innenbetrag sowie den Familienbonus. Auch wer Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, sollte auf die Veranlagung nicht verzichten.

 

1. Kosten, die durch den Beruf entstehen: "Werbungskosten"

Kosten, die dir durch deine berufliche Tätigkeit entstehen, kannst du abgegolten bekommen. „Werbungskosten“ einer Arbeitnehmer:in/eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Damit gemeint sind z.B. Kosten für Arbeitskleidung, Fortbildungen oder auch Dienstreisen etc. Was noch alles unter die Definition Werbungskosten fällt, findest du hier

Alles rund um Arbeitswege

  • Tag- und Nächtigungsgeld für Fahrt- und Reisekosten, die der Arbeitgeber nicht ersetzt
  • Kilometergeld für Fahrten, die nicht den Arbeitsweg umfassen
  • beruflich veranlasste Umzugskosten
  • Pendlerpauschale (siehe unten)

Ausrüstung

  • Arbeitskleidung
  • Werkzeuge 
  • Arbeitszimmer
  • Internet, Telefon, Handy
  • Computer: Wer sich einen Computer kauft, den er/sie auch beruflich nutzt, kann ihn über drei Jahre hinweg als Werbungskosten abschreiben. Für die private Nutzung müssen 40 Prozent der Kosten abgezogen werden.

Aus- und Fortbildung

  • Aus-, Fortbildungen und Umschulungen
  • Fachliteratur  
  • Sprachkurse
  • Studienreisen

Gut zu wissen! Wer diese Kosten nicht selbst absetzt, bekommt in der automatischen Arbeitnehmerveranlagung (siehe unten) einen Pauschalbetrag von 132 Euro gutgeschrieben. Wenn du höhere Werbungskosten hast, lohnt es sich, diese bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Sind sie niedriger, bekommst du trotzdem die 132 Euro pauschal gutgeschrieben. 

2. Pendlerpauschale

Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale steht dir zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist und die große Penderpauschale, wenn das nicht der Fall ist. Zusätzlich zur großen oder kleinen Pendlerpauschale gibt es seit 2013 auch einmal pro Jahr einen Pendlereuro für jeden Kilometer des Hin- und des Retourweges.

Tipp! Ob Anspruch auf eine Pendlerpauschale besteht und wenn ja in welcher Höhe, kannst du mittels Pendlerrechner herausfinden. Welche Beihilfen dein Bundesland Pendler:innen gewährt, erfährst du hier.

3. Homeoffice / Telearbeit

Deine Gewerkschaft hat für dich Vergünstigungen rund ums Homeoffice erreicht!

  • Pauschale für Telearbeit: Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2021 bekommst du bis 100 Tage, wenn es Telearbeits- bzw. Homeoffice-Arbeitstage waren, pauschal drei Euro für Kosten für Raum, Strom, Heizung, Internet, Telefon und Computer angerechnet.
  • Dank der Verhandlungen der Sozialpartner werden also bis zu 300 Euro (wie erwähnt: drei Euro pro Telearbeitstag) pauschal steuerlich berücksichtigt.
  • Zudem kann man auch für Telearbeit benötigtes und gekauftes Mobiliar im Wert von bis zu 300 Euro absetzen, wenn man mindestens 26 Telearbeitstage pro Jahr (Kalenderjahr) hatte.
  • Dein Arbeitgeber übermittelt dem Finanzamt, wie viele Telearbeits-Tage du im letzten Jahr hattest und berücksichtigt diese automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung. 

Vorsicht! Um deine Homeoffice-Kosten von der Steuer absetzen zu können, brauchst du eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung mit deinem Betrieb!

Quelle oegb.at